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      50% Seminarkosten sparen mit NRW-Bildungsschecks  Service  
           
     
Sichern Sie sich jetzt die 50% Förderung der Seminarkosten durch die Bildungsschecks des Landes NRW.

Mit dem „Bildungsscheck Nordrhein-Westfalen“ fördert die nordrhein-westfälische Landesregierung die Teilnahme an beruflicher Weiterbildung. Zielgruppe sind Beschäftigte, die sich bisher wenig oder gar nicht an Weiterbildung beteiligt haben. Erhalten können den Bildungsscheck Unternehmen mit Sitz in NRW, mit maximal 250 Beschäftigten und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Unter bestimmten Voraussetzungen steht der Bildungsscheck auch für Berufsrückkehrende sowie Existenzgründer zur Verfügung.

Welche Seminare werden gefördert?

Alle unsere Seminare, sowohl offene als auch inhouse, werden gefördert.

Beispiele: 1. Offenes Seminar „Kontakte werden Kunden – Erfolgreiche Messe-Nachbearbeitung“ – eintägiges Seminar Teilnehmergebühr: 295,00 € zzgl. USt. Gefördert werden: 147,50 € zzgl. USt – Als Eigenanteil verbleiben lediglich 147,50 € zzgl. USt. 2. Inhouse-Schulung „Souverän und effizient am Messestand“ – eintägiges Messetraining für Standpersonal; Teilnehmer: 10 Personen Ihres Unternehmens; Seminargebühr für alle Teilnehmer z.B.: 1.800,00 € zzgl. USt. Gebühr pro Teilnehmer 180,00 € zzgl. Ust. Gefördert werden: 90,00 € - Als Eigenanteil verbleiben lediglich 90,00 € zzgl. USt. je Teilnehmer.

Die Voraussetzungen: Wenn Ihre Mitarbeiter in den vergangenen zwei Jahren keine Bildungsschecks in Anspruch genommen haben und wenn Sie weniger als 250 Mitarbeiter beschäftigen. Es können nur Mitarbeiter gefördert werden, keine Auszubildenden.

 

Ob Sie die Voraussetzungen für den Bildungsscheck erfüllen, können Sie hier im Online-Check prüfen.

 
       
       
       
         
         
         
       Wie erfolgt die Förderung?  
         
     
  Bis 50 % der Seminargebühr (maximal 500 €) werden durch die Bildungsschecks gefördert. Nach der Erstellung eines maßgeschneiderten Angebots durch uns beantragen Sie die Bildungsschecks für Ihre Mitarbeiter bei der entsprechenden Stelle (HWK, IHK, etc. siehe auch www.bildungsscheck.nrw.de). Nach der Genehmigung der Bildungsschecks beauftragen Sie uns und wir senden Ihnen anschließend eine Auftragsbestätigung zu.
 
       
       
       
       
       
       
       
       
       
         
         
           
       

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